Willkommen in meiner Kanzlei

Rechtsanwalt Hamburg - Peter Hoffmann

Familienrecht, Erbrecht und Arbeitsrecht stellen die Schwerpunkte meiner seit 1979 betriebenen Kanzlei dar.

Im Familienrecht berate und vertrete ich diejenigen, die rechtliche Regelungen für Ehe oder Partnerschaft wünschen, ebenso diejenigen, die eine solche Verbindung auflösen möchten. Dabei steht die Qualifikation als Fachanwalt für Familienrecht (seit 1998) mit jahrzehntelangen Erfahrungen in Beratung, außergerichtlicher Vertretung, prozessualen Verfahren und Mediationsverfahren zur Verfügung.

Das nationale und internationale Kindschaftsrecht bildet dabei einen besonderen Schwerpunkt. In diesem Bereich berate und vertrete ich zum einen Eltern in Sorgerechts- und Umgangsauseinandersetzungen.

Die Rechte von Pflegekindern, Pflegeeltern, Adoptivkindern und Adoptiveltern sowie jungen Erwachsenen, die Pflegekinder oder Adoptivkinder waren, werden von mir ebenfalls seit über 30 Jahren vertreten.

Spezialkenntnisse und Erfahrungen liegen auch im Bereich von nationalen und internationalen Adoptionen sowie in Verfahren nach dem „Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung“ (abgekürzt: HKÜ) vor.

Das Erbrecht stellt einen weiteren Schwerpunkt dar, wobei die fachliche Kompetenz auf langjähriger Erfahrung und der erfolgreichen Absolvierung von Fachanwaltskursen im Erbrecht beruht. In diesem Bereich berate und vertrete ich diejenigen, die ihre Angelegenheiten durch Testament, Erbvertrag, Vermächtnis oder auf sonstigen Wegen regeln möchten. Ebenso vertrete ich diejenigen, die Erben geworden sind und eine sachliche, konsequente und kompetente Abwicklung des Erbschaftsvorgangs wünschen.

Im Arbeitsrecht sind meine Mandanten Arbeitgeber, leitende Angestellte und Arbeitnehmer. Umfassende Erfahrungen im Bereich des Individualarbeitsrechts und Kollektivarbeitsrechts sind vorhanden.

Gerade die Kombination der Fachanwaltsqualifikation in Familienrecht und die langjährige Erfahrung im Arbeitsrecht bietet die Möglichkeit, auch besonders sensible Bereiche der Berührung beider Fachgebiete erfolgreich zu bearbeiten (Zugewinnausgleich und Kündigungsrecht; Elternzeit und Mutterschutz).

In allen Bereichen hat sich die Ausbildung zum Mediator (2006) als sehr hilfreich erwiesen.

Ich berate und vertrete meine Mandanten bundesweit außergerichtlich und gerichtlich.