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Familienrecht, Erbrecht und Arbeitsrecht stellen die Schwerpunkte meiner seit 1979 betriebenen Kanzlei dar. |
Im Arbeitsrecht sind meine Mandanten Arbeitgeber, leitende Angestellte und Arbeitnehmer. Es sind die Qualifikation als Fachanwalt für Arbeitsrecht (seit 1998) sowie umfassende Erfahrungen im Bereich des Individualarbeitsrechts und Kollektivarbeitsrechts vorhanden.
Gerade die Kombination der Fachanwaltsqualifikationen im Familienrecht und Arbeitsrecht bietet die Möglichkeit, auch besonders sensible Bereiche der Berührung beider Fachgebiete erfolgreich zu bearbeiten (Zugewinnausgleich und Kündigungsrecht; Elternzeit und Mutterschutz).
In allen Bereichen hat sich die Ausbildung zum Mediator (2006) als sehr hilfreich erwiesen.
Ich berate und vertrete meine Mandanten bundesweit außergerichtlich und gerichtlich.