Familienrecht, Erbrecht und Arbeitsrecht stellen die Schwerpunkte meiner seit 1979 betriebenen Kanzlei dar. |
Im Arbeitsrecht sind meine Mandanten Arbeitgeber, leitende Angestellte und Arbeitnehmer. Umfassende Erfahrungen im Bereich des Individualarbeitsrechts und Kollektivarbeitsrechts sind vorhanden.
Gerade die Kombination der Fachanwaltsqualifikation in Familienrecht und die langjährige Erfahrung im Arbeitsrecht bietet die Möglichkeit, auch besonders sensible Bereiche der Berührung beider Fachgebiete erfolgreich zu bearbeiten (Zugewinnausgleich und Kündigungsrecht; Elternzeit und Mutterschutz).
In allen Bereichen hat sich die Ausbildung zum Mediator (2006) als sehr hilfreich erwiesen.
Ich berate und vertrete meine Mandanten bundesweit außergerichtlich und gerichtlich.