Spezialisierung und Qualifikation

Pflegekindschaft - Eine Spezialmaterie im Familienrecht

Zur fachlichen Spezialisierung und fachlichen Qualifikation im Bereich des Pflegekindschaftswesens

Seit 30 Jahren Fachbeiträge in diesem Bereich in den Fachzeitschriften der Verbände wie

  • in der Fachzeitschrift »PFAD«: Bundesverband der Pflege und Adoptiveltern;
  • in der Fachzeitschrift »mittendrin«: Bundesverband der Pflege- und Adoptiveltern mit behinderten Pflege- und Adoptivkindern;
  • in der Fachzeitschrift »Paten«: Landesverband Nordrhein-Westfalen von Pflege- und Adoptiveltern;
  • in der »ZKJ«: Zeitschrift für Kindschaftsrecht und Jugendhilfe;
  • in der »FamRZ«: Zeitschrift für das gesamte Familienrecht;
  • im »juris PraxisReport Familien- und Erbrecht«;

Darüber hinaus Fortbildungsveranstaltungen für Jugendämter und Pflegeelternverbände ebenfalls seit 30 Jahren.

Zum Beispiel im Jahr 2015 eine jeweils ganztägige Fortbildungsveranstaltung

  • für die Jugendämter Lüneburg Stadt und Land sowie den örtlichen Pflegeelternverband am 05.02.2015 zum Thema Pflegekindschaftsrecht,
  • für den Pflegeelternverband »PFAD« am 05.09.2015 in Husum zum Thema Umgangsrecht für Pflegekinder,
  • für das Jugendamt Bielefeld zum Thema Hilfe für junge volljährige Pflegekinder, Datenschutz und Betreuung am 07.09.2015.
  • »für die »Stiftung zum Wohl des Pflegekindes« seit über 20 Jahren Kooperation und bundesweite Vorträge, zuletzt auf deren 23. Tag des Kindeswohls« am 29.02.2016 in Frankfurt zum Thema »Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Zusammenhang mit Elternrecht und Kindeswohl«

Fachanwalt für Familienrecht in Hamburg

Notwendigkeit und Aufwand der eigenen Qualifizierung und Fortbildung

Diese Spezialisierung und fachliche Qualifizierung erfolgt in einem Fachgebiet, das nicht zu den im Familienrecht üblicherweise zu bearbeitenden Bereichen gehört.

Es wird selbst in den Fachanwaltskursen zum Erwerb der Qualifikation als »Fachanwalt für Familienrecht« nicht behandelt.

Dieses Fachgebiet kann nur dann seriös bearbeitet werden, wenn der Anwalt weit fachübergreifend im außerjuristischen Bereich Fortbildung betreibt, nämlich im Bereich der Bindungsforschung, Traumaforschung, Hirnforschung, Hormonforschung, Kinderpsychologie und Kinderpsychiatrie etc.

Hinzu kommt die Tatsache, dass das Bundesverfassungsgericht in Kindschaftssachen immer wieder entschieden hat, dass alle Details, die in diesem Zusammenhang von Bedeutung sein können, geprüft werden müssen. Diese Rechtsprechung führt zu einer ganz erheblichen Steigerung des Begründungsaufwands und somit einer deutlichen Mehrarbeit.

Dies ist mit einem beträchtlichen eigenen Fortbildungsaufwand verbunden, der den pflichtgemäß im Rahmen der Erhaltung der Fachanwaltsqualifikation zu betreibenden Aufwand von 10 Stunden bzw. neuerdings 15 Stunden weit übersteigt.

Ich weise jährlich gegenüber der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer etwa das Vierfache, also zwischen 50 und 70 Fortbildungsstunden nach, da ich diesen Fortbildungsaufwand auch im außerjuristischen Bereich betreibe.

In den vergangenen Jahren Besuch von Fortbildungsveranstaltungen in den verschiedenen Bereichen, z.B. Fachtagungen wie

  • die jährlich 3-tägigen »Internationalen Bindungskonferenzen« an der Medizinischen Fakultät der Universität München (Teilnahmen 2012, 2013, 2014, 2015, 2016, 2017, 2018 angemeldet für 2019),
  • die jährlich 2-tägigen Fachkonferenzen zum »Fetalen Alkoholsyndrom« des »FAS e.V.«, (Teilnahmen 2013, 2014, 2015, 2016, 2017, 2018),
  • zu demselben Thema Teilnahme an »1. internationales Symposium zu FAS« an der Charité in Berlin 2009 (hier auch als Referent).
  • den Fachtag des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie »Aufbau von Kompetenzen einer selbstständigen Lebensführung junger Menschen« (2014)
  • die Fachtagung des »Bundesforums Vormundschaft und Pflegschaft« in Hamburg (2014)
  • Fachtagung der »Ankerland« »Traumatage« in Hamburg (2013)
  • »Göttinger Workshop zum Familienrecht: Das Pflegekindverhältnis«, Universität Göttingen (2013)
  • Fachtag des Bundesverbands der Pflege- und Adoptivfamilien e.V. (2013) »Tag des Kindeswohls« der Stiftung zum Wohl des Pflegekindes, alle zwei Jahre
  • Fachanwaltsfortbildungsseminar zum Pflegekinderrecht der »Stiftung zum Wohl des Pflegekindes« (jährlich)